Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur COM:MA!punkt

Stand: Juni 2007


1 Mitwirkung, Durchführung und Vergütung.

1.1 Angebote sind stets freibleibend, auch wenn nicht gesondert vermerkt. COM:MA!punkt liefert unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.

1.2 Der Kunde unterstützt COM:MA!punkt bei der Durchführung durch das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software. Für Fehler im Kundenmaterial haftet COM:MA!punkt nicht. Kundenmaterial ist möglichst in digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Konvertierungsaufwand kann COM:MA!punkt berechnen. Der Kunde stellt sicher, dass COM:MA!punkt die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und haftet bei Schutzrechtsverletzungen auf Freistellung.

1.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen COM:MA!punkt unverzüglich mitzuteilen. Bei Folgeaufträgen hat der Kunde die alten Materialien auf Fehler zu überprüfen und Änderungen COM:MA!punkt unaufgefordert anzuzeigen.

1.4 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von COM:MA!punkt tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Der Kunde haftet für solche Dritte.

1.5 In jedem Auftrag ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, eine unentgeltliche Änderung oder Anpassung oder Korrektur enthalten. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann COM:MA!punkt eine Handling Fee in Höhe von 10 % des Auftragswertes erheben.

1.6 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von COM:MA!punkt getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von COM:MA!punkt für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich, hilfweise der Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD in der zu Auftragsabschluss gültigen Fassung.

1.7 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.8 Rechnungsbeträge werden, sofern nicht anders schriftlich vermerkt oder vereinbart, nach 8 Tagen fällig.

1.9 Warenlieferung bis zu einem Nettobetrag von 750,- ? sind bar bei Abholung oder im Voraus zu bezahlen.


2 Nutzungsrechte, Eigentum.

2.1 COM:MA!punkt gewährt dem Kunden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich auf den Auftragszweck beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen, Skizzen, Konzeptionen, Ideen und urheberrechtlichen Werken verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht bei COM:MA!punkt

2.2 Die Bearbeitung, selbst oder durch Dritte, und die Einräumung von Nutzungsrechten bedürfen der schriftlichen Genehmigung von COM:MA!punkt

2.3 Außerhalb der Geltung des UrhG ist COM:MA!punkt berechtigt, wahlweise Unterlassung, Vernichtung, Herausgabe und Schadensersatz zu verlangen.

2.4 Die Einräumung von Nutzungsrechten und Eigentum erfolgen vorbehaltlich der vollständigen Zahlung.

2.5 Der Verzicht von COM:MA!punkt auf Urhebernennung bei jeglichen Formen von Werken oder werkähnlichen Leistungen bedarf der Schriftform. COM:MA!punkt hat das Recht, den Kunden als Referenz zu nennen.

2.6 Mit Falle der Mitwirkung des Auftraggebers räumt dieser COM:MA!punkt unentgeltlich das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht ein.


3 Leistungsinhalt - und änderungen; Kündigung.

3.1 Soweit nicht anders vereinbart gilt für Webseiten Netscape Navigator, Version 4.7/7.0 oder höher und Internet Explorer, Version 5.0 oder höher mit einer Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel als vereinbart. Textinhalte des Kunden sind in digitalter Form bereitzustellen, im übrigen gilt § 1. Optimierungen darf COM:MA!punkt in eigener Verwantwortung vornehmen.

3.2 Bei Hostingleistungen ist der Kunde durch COM:MA!punkt darüber informiert, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten eine 100%-ige Verfügbarkeit nicht erreichbar ist. In diese Fällen haftet COM:MA!punkt nicht für die Verfügbarkeit eigener Server oder der Verfügbarkeit von Verbindungsleistungen durch Internet Service Provider von COM:MA!punkt

3.3 COM:MA!punkt trifft keine Pflicht zur Prüfung von Inhalten, die der Kunde zur Verfügung stellt. Soweit COM:MA!punkt selbst oder durch Dritte von einer Rechtsverletzung hinsichtlich der Inhalte des Kunden Kenntnis erlangt, hat COM:MA!punkt das Recht die betreffenden Inhalt aus dem Internetangebot des Kunden zu entfernen. Soweit die Wiederholung einer Zuwiderhandlung droht kann COM:MA!punkt den Zugang des Kunden zu seinem Internetangebot unterbrechen. Im Falle des vorgenannten Einschreitens von COM:MA!punkt ist der Kunde zum Ersatz des Schadens und der Aufwendungen von COM:MA!punkt berechtigt. Von Ansprüchen Dritter hat der Kunde COM:MA!punkt freizustellen. Der Aufwand berechnet sich anhand der im Zeitpunkt der Beseitigung der Zuwiderhandlung gültigen Preisliste von COM:MA!punkt

3.4 In allen Domainangelegenheiten werden die jeweiligen Bedingungen der Registrierungsstelle der betroffenen Top-Level-Domain Vertragsbestandteil.

3.5 Die Änderung der vertraglich bestimmten Leistungen bedarf der Schriftform und eines Ergänzungsvertrages. Erkennt COM:MA!punkt nach Überprüfung, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt COM:MA!punkt dem Kunden den Rücktritt oder einen neuen Terminplan mit. Im Änderungsfalle haben Überprüfungen, Freigaben oder Erklärungen der anderen Partei ohne schuldhaftes Zögern zuzugehen.

3.6 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat COM:MA!punkt nicht zu vertreten. Liefertermine entfallen.


4 Haftung.

4.1 COM:MA!punkt haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet COM:MA!punkt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 80% der auftragsbezogenen Vergütung.

4.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet COM:MA!punkt nicht. Der Kunde hat Datensicherungen durchzuführen.

4.4 Der Kunde kann außerhalb der Gewährleistung nur zurücktreten, wenn COM:MA!punkt die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

4.5 COM:MA!punkt haftet nicht für Urheber- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter, wenn der Kunde zur eigenen Prüfung aufgefordert ist und die Prüfung durch COM:MA!punkt nicht schriftlich vereinbart ist. Im Fall einer Schutzrechtsverletzung hat COM:MA!punkt das Recht nachzubessern.


5 Geheimhaltung; Datenschutz.

5.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Dies gilt auch für vertragsgemäß eingeschaltete Dritte. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

5.2 Nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verarbeiter und dem Betroffenen zulässig. Es wird auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses hingewiesen.

5.3 Des Weiteren weist COM:MA!punkt darauf hin, dass im Rahmen des Hosting und der Access-Providing notwendigerweise Bestands- Zugangsdaten gespeichert werden, sofern diese zur Vertragsdurchführung und ?abrechnung erforderlich ist, § 4 TDDSG.


6 Sonstiges.

6.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

6.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

6.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


7 Schlussbestimmungen.

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von COM:MA!punkt